Für Aussteller des Branchentags Wasserstoff

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Veranstalter Lorenz Kommunikation, vgbe energy e.V. und WindAdvice GmbH („Veranstalter“) mit dem Aussteller („Teilnehmer“) für Veranstaltungen der Veranstalter.

2. Anmeldung
2.1. Die Anmeldung als Aussteller für die Veranstaltung ist ausschließlich mit den vom Veranstalter vorgesehenen, vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Anmeldeunterlagen möglich. Die Zusendung der Anmeldeunterlagen ist ein Angebot des Teilnehmers zu einem Ausstellervertrag, der durch die schriftliche Zulassungsbestätigung des Veranstalters zustande kommt.
2.2. Mit der Zusendung der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die „Hausordnung“ als verbindlich an. Die Hausordnung und die Bedingungen stehen auf der Veranstaltungs-Website als Download zur Verfügung.
2.3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die ihn betreffenden Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen dieses Vertrages bearbeitet und genutzt werden.
2.4. Der Veranstalter übt das Hausrecht innerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten aus.
2.5. Das Ausstellungspaket enthält ausschließlich die angegebene Ausstellungsfläche. Die Anmeldung als Teilnehmer/in muss separat dazu gebucht werden.

3. Zulassung / Überlassung der Standfläche
3.1. Über Ihre Teilnahme entscheidet der Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach Maßgabe der für alle Teilnehmer/innen geltenden Bestimmungen („Zulassung“). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Weicht der Inhalt der Zulassung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassung zustande, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung, das angemeldete Unternehmen und die angemeldeten Produkte und Dienstleistungen.
3.2. Die Zuteilung einer Standfläche erfolgt durch die Veranstalter nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche an einem bestimmten Ort besteht nicht. Sofern in der Zulassung eine bestimmte Standfläche angegeben ist, ist diese Angabe unverbindlich und der Veranstalter behält sich die Zuweisung einer abweichenden Standfläche vor.

4. Auf-/ Abbau und Gestaltung der Stände
4.1. Für die Gestaltung des Standes, die Bestückung mit Equipment (auch Verlängerungskabel) und die Einhaltung aller einschlägiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften oder Anordnungen, insbesondere zu Umweltschutz, Brandschutz, Hygienemaßnahmen und Unfallverhütung, ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Auch Auf- und Abbau, die Betreuung und Bewachung des Standes ist durch die Teilnehmer/innen selbst und auf eigene Kosten zu regeln. Elektrik, WLAN etc. sind nicht im Preis enthalten. Sie erhalten hierzu ein separates Angebot.
4.2. Der Stand muss am Tag vor der Veranstaltung aufgebaut werden. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, vorher mit dem Standaufbau zu beginnen oder Ausstellungsgut in die Ausstellungsräume zu verbringen.
4.3. Der Stand muss direkt nach der Veranstaltung abgebaut werden. Die vom Teilnehmer eingebrachten Aufbauten und Gegenstände sind bis spätestens zum Ende der Veranstaltung am selben Tag vom Teilnehmer von dem Gelände restlos zu entfernen.
4.4. Ton- und/oder Bildaufnahmen sowie sonstige Aufnahmen und Übertragungen der Veranstaltung aller Art bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Der Preis der Ausstellerpakete („Paketpreis“) wird dem Teilnehmer nach der Zulassung in Rechnung gestellt. Mit Zugang der Rechnung wird der Paketpreis in voller Höhe zur Zahlung fällig und ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzl. Mehrwertsteuer (derzeit 16%).
5.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine Teilnahme ist nur bei Zahlungseingang vor Beginn der Veranstaltung möglich. Im Übrigen behalten wir uns vor, bei Eintritt von Zahlungsverzug unsere Zahlungsforderung unmittelbar auf dem Rechtswege geltend zu machen und die hierfür anfallenden Kosten als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen.

6. Stornierung
6.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis 12 Wochen vor der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Teilnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 90 Euro zzgl. MwSt zu zahlen. Es werden ausschließlich schriftliche Stornierungen akzeptiert.
6.2. Ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb der 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichtabmelden oder Abmelden am Tage der Veranstaltung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

7. Versicherung / Haftung
7.1. Die Veranstalter übernehmen keine Obhutspflicht für eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden.
7.2. Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transports und während der Veranstaltung gegen Beschädigung, Diebstahl etc., ist Angelegenheit des Teilnehmers.
7.3. Die Veranstalter haften auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Veranstalter außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Veranstalter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
7.4. Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für alle Schäden, die der Teilnehmer, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schuldhaft herbeiführen, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtung entstehen, und stellt den Veranstalter von Ersatzansprüchen Dritter wegen solcher Schäden frei. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen den Veranstalter verhängt werden.
7.5. Für die Inhalte der Werbemittel oder sonstiger Informationsunterlagen des Teilnehmers ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich.
7.6. Der Teilnehmer sichert zu, dass er zur Verwendung des Logos berechtigt ist, das er dem Veranstalter im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung stellt. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, die dadurch entstehen, dass Werbemaßnahmen des Teilnehmers, insbesondere das vom Teilnehmer zur Verfügung gestellt Logo, gegen Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen.
7.7. Der Veranstalter kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass ein in einer Pressemitteilung benannter Teilnehmer in der Presseberichterstattung erwähnt wird.

8. Absage, Verlegung oder Änderung der Dauer der Veranstaltung
8.1. Die Veranstalter sind berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, örtlich oder zeitlich zu verlegen oder die Dauer zu verändern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt oder höhere Gewalt oder andere, vom Veranstalter nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse wie Streik, Aussperrung, Nichtverfügbarkeit von Energie oder behördliche Maßnahmen dies erfordern.
8.2. Eine Verlegung oder Veränderung der Dauer der Veranstaltung wird mit der Mitteilung an den Teilnehmer Bestandteil des Vertrages. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Der Rücktritt ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Veränderung schriftlich zu erklären.
8.3. Im Falle einer Absage, Verlegung oder Veränderung der Dauer der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die der Veranstalter durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten anteilig in angemessener Höhe zu tragen.
8.4. Müssen die Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder den Ausstellungsbereich oder Teile davon nach dem Beginn der Veranstaltung vorübergehend oder auf Dauer räumen, so sind Ansprüche des Teilnehmers auf vollständige oder teilweise Rückgewähr des Paketpreises ausgeschlossen.
8.5. Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstaltern im Falle einer Absage, Verlegung oder Veränderung der Dauer, Verkürzung oder Räumung der Veranstaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage, Verlegung, Veränderung oder Räumung beruhte auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Veranstalter oder ihrer Erfüllungsgehilfen

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Grevenbroich.
9.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und den Veranstaltern gilt deutsches Recht.
9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Für Besucher des Branchentags Wasserstoff

Tagungsgebühren: (Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. je Person)
Eine Teilnahme ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Änderung der Teilnehmer/innen ist möglich, wenn sie uns vorab in Textform unter Benennung der betreffenden Teilnehmer/innen mitgeteilt wird. Wird eine Teilnahme auf die beiden Konferenztage unter zwei Personen aufgeteilt, erheben wir eine Gebühr von 150 € zzgl. MwSt. pro Änderung. Wir bitten um Verständnis, dass bei einer Aufteilung über die angegebene Personenanzahl hinaus für jede(n) zusätzliche(n) Teilnehmer/in die volle Teilnahmegebühr fällig wird.

Zahlungsbedingungen:
Die entsprechend den anfallenden Tagungsgebühren sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug sofort zu überweisen. Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine Teilnahme ist nur bei Zahlungseingang vor Beginn der Veranstaltung möglich. Im Übrigen behalten wir uns vor, bei Eintritt von Zahlungsverzug unsere Zahlungsforderung unmittelbar auf dem Rechtswege geltend zu machen und die hierfür anfallenden Kosten als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen.

Teilnahmebestätigung:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per Mail. Die Rechnung geht Ihnen per Mail zu und ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen.

Registrierung:
Die Teilnehmer/innen des Branchentags Wasserstoffs werden am Empfangscounter vor Ort registriert. Dort erhalten Sie die Namensschilder, die zur Nutzung der gebuchten Angebote der Veranstaltung berechtigen.

Stornierung:
Der Teilnehmer ist berechtigt, bis 12 Wochen vor der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Teilnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 90 Euro zzgl. MwSt zu zahlen. Es werden ausschließlich schriftliche Stornierungen akzeptiert.
Ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb der 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichtabmelden oder Abmelden am Tage der Veranstaltung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

Haftung:
Die Organisatoren und die Veranstalter treten in jedem Fall nur als Vermittler auf und haften nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen und Sachen, gleich welchen Ursprungs.

Absage, Verlegung oder Änderung der Dauer der Veranstaltung:
Die Veranstalter sind berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, örtlich oder zeitlich zu verlegen oder die Dauer zu verändern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt oder höhere Gewalt oder andere, von den Veranstaltern nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse wie Streik, Aussperrung, Nichtverfügbarkeit von Energie oder behördliche Maßnahmen dies erfordern.
Eine Verlegung oder Veränderung der Dauer der Veranstaltung wird mit der Mitteilung an den Teilnehmer Bestandteil des Vertrages. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Der Rücktritt ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Veränderung schriftlich zu erklären.
Im Falle einer Absage, Verlegung oder Veränderung der Dauer der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die den Veranstaltern durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten anteilig in angemessener Höhe zu tragen.
Müssen die Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder den Ausstellungsbereich oder Teile davon nach dem Beginn der Veranstaltung vorübergehend oder auf Dauer räumen, so sind Ansprüche des Teilnehmers auf vollständige oder teilweise Rückgewähr des Paketpreises ausgeschlossen.
Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Veranstalter im Falle einer Absage, Verlegung oder Veränderung der Dauer, Verkürzung oder Räumung der Veranstaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage, Verlegung, Veränderung oder Räumung beruhte auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

Für Teilnehmer/innen der Wasserstoff-Stammtische

Tagungsgebühren:

(Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. je Person)
Eine Teilnahme ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Änderung der Teilnehmer/innen ist möglich, wenn sie uns, spätestens 2 Tage vor dem betreffenden Stammtisch, vorab in Textform unter Benennung der betreffenden Teilnehmer/innen mitgeteilt wird.

Zahlungsbedingungen:
Die anfallenden Tagungsgebühren sind nach Eingang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu überweisen. Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine Teilnahme ist nur bei Zahlungseingang vor Beginn der Veranstaltung möglich oder nach vorheriger Absprache. Im Übrigen behalten wir uns vor, bei Eintritt von Zahlungsverzug unsere Zahlungsforderung unmittelbar auf dem Rechtswege geltend zu machen und die hierfür anfallenden Kosten als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen.

Teilnahmebestätigung:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie sofort eine automatische Teilnahmebestätigung per Mail. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn die automatische Bestätigung nicht innerhalb von 10 Minuten bei Ihnen angekommen ist. Die Rechnung geht Ihnen per Mail zu und ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen.

Registrierung:
Die Teilnehmer/innen des Wasserstoff Stammtisches werden am Empfangscounter vor Ort registriert. Dort erhalten Sie die Namensschilder, die zur Nutzung der gebuchten Angebote der Veranstaltung berechtigen.

Stornierung:
Bei einer Stornierung der Teilnahme bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zzgl. MwSt. an. Der Restbetrag wird erstattet. Ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb der 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichtabmelden oder Abmelden am Tage der Veranstaltung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Es werden ausschließlich schriftliche Stornierungen akzeptiert.

Haftung:
Die Organisatoren und die Veranstalter treten in jedem Fall nur als Vermittler auf und haften nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen und Sachen, gleich welchen Ursprungs.

Absage, Verlegung oder Änderung der Dauer der Veranstaltung:
Die Veranstalter sind berechtigt, die Veranstaltung/den/die Stammtisch/e abzusagen, örtlich oder zeitlich zu verlegen oder die Dauer zu verändern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt oder höhere Gewalt oder andere, von den Veranstaltern nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse wie Streik, Aussperrung, Nichtverfügbarkeit von Energie oder behördliche Maßnahmen dies erfordern.
Eine Verlegung oder Veränderung der Dauer des/der Stammtisch/e wird mit der Mitteilung an den/die Teilnehmer/in Bestandteil des Vertrages. In diesem Fall steht dem/der Teilnehmer/in ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Der Rücktritt ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis der Veränderung schriftlich zu erklären. Die gebuchte Teilnahme wird nach dem Rücktritt auf einen folgenden Stammtisch übertragen, die Rücküberweisung der Ticketsumme ist ausgeschlossen.

Im Falle einer Absage, Verlegung oder Veränderung der Dauer der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ist der/die Teilnehmer/in verpflichtet, die den Veranstaltern durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten anteilig in angemessener Höhe zu tragen.
Müssen die Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder den Ausstellungsbereich oder Teile davon nach dem Beginn der Veranstaltung vorübergehend oder auf Dauer räumen, so sind Ansprüche des/der Teilnehmers/in auf vollständige oder teilweise Rückgewähr des Ticket-/Paketpreises ausgeschlossen.
Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Veranstalter im Falle einer Absage, Verlegung oder Veränderung der Dauer, Verkürzung oder Räumung der Veranstaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage, Verlegung, Veränderung oder Räumung beruhte auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Veranstalter oder ihren Erfüllungsgehilfen.

Im Auftrag der Veranstalter
Lorenz Kommunikation
Veilchenweg 10, 41516 Grevenbroich
Tel. +49 2182 57878-10
E-Mail a.lorenz@lorenz-kommunikation.de
www.lorenz-kommunikation.de
Finanzamt Grevenbroich Steuer-Nummer: 114/5392/4141

Newsletternutzung und Kontaktformulare

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Stand 2023